Tötungsdelikt im Westerwald: Mann soll Ehefrau getötet haben

Ein 69-Jähriger aus dem Westerwaldkreis soll seine von ihm getrennt lebende Ehefrau getötet haben. Danach raste er mit dem Auto gegen einen Baum und verletzte sich schwer.

Tötungsdelikt im Westerwald: Mann soll Ehefrau getötet haben

Nach dem Fund einer Frauenleiche am Sonntag in Ebernhahn und einem schweren Verkehrsunfall in der Nähe herrscht nun Gewissheit. Wie die Staatsanwaltschaft Koblenz am Dienstag mitteilt, hängen beide Fälle zusammen: Ein 69-jähriger Mann steht im dringenden Verdacht, seine von ihm getrennt lebende, 67-jährige Ehefrau getötet zu haben (wir berichteten).

Dem Mann aus dem Westerwaldkreis wird vorgeworfen, seine Frau am Sonntag bei einem Spaziergang mit einem Hammer angegriffen zu haben. Die Frau erlitt dabei so schwere Kopfverletzungen, dass sie noch am Tatort, einem Straßengraben am Ortsrand von Ebernhahn, verstarb.

Verdächtiger nach Suizidversuch in Klinik

Anschließend soll der Tatverdächtige mit seinem Auto geflohen sein. Auf einer Landstraße zwischen Ransbach-Baumbach und Ebernhahn steuerte er den Wagen dann frontal gegen einen Baum. Die Ermittler gehen von einem Suizidversuch aus. Der 69-Jährige wurde bei dem Aufprall schwerst verletzt und liegt nun in einem Koblenzer Krankenhaus.

Das Amtsgericht Koblenz hat auf Antrag der Staatsanwaltschaft inzwischen einen Haftbefehl wegen des dringenden Verdachts des Totschlags erlassen. Aufgrund seiner schweren Verletzungen ist der Mann jedoch weder vernehmungs- noch haftfähig. Er wird bis auf Weiteres von der Polizei im Krankenhaus bewacht.

Ermittlungen zu Motiv und Schuldfähigkeit

Der dringende Tatverdacht begründet sich laut den Ermittlern vor allem durch den Fund der mutmaßlichen Tatwaffe. Im Auto des Mannes wurde ein blutverschmierter Hammer sichergestellt. Auch die sonstige Spurenlage deute auf ihn als Täter hin. Die Hintergründe der Tat und das genaue Motiv sind nun Gegenstand der weiteren Ermittlungen. Dabei wird auch geprüft, ob der Mann zur Tatzeit voll schuldfähig war und ob die Tat möglicherweise als Mord eingestuft werden muss. Zur Klärung der genauen Todesursache wurde zudem eine Obduktion der Leiche angeordnet.