Wolf im Westerwald: Koblenzer Gericht stoppt Abschuss vorerst

Das Verwaltungsgericht Koblenz hat einen geplanten Wolfsabschuss im Westerwald vorerst gestoppt. Zuvor hatte eine Naturschutzorganisation einen Eilantrag gestellt.

Wolf im Westerwald: Koblenzer Gericht stoppt Abschuss vorerst

Das Verwaltungsgericht Koblenz hat eine Abschussgenehmigung für den Wolf mit der Kennung GW2478m aus dem Greifensteiner Rudel vorerst gestoppt. Wie das Gericht am Montag (21. September) mitteilte, war zuvor ein Eilantrag der Naturschutzinitiative e.V. eingegangen.

Der Landkreis Westerwald hatte am 13. September die Genehmigung erteilt, den Wolf zu schießen. Der Grund: Das Tier soll in den vergangenen fünf Monaten mindestens sechsmal eingezäunte Schafe gerissen haben. Dagegen legte die Naturschutzinitiative Widerspruch ein und stellte am 18. September einen Eilantrag beim Verwaltungsgericht, um den Abschuss zu verhindern.

Mit einer Zwischenverfügung setzte das Gericht die Genehmigung nun vorläufig aus. Dies sei nötig, um zu verhindern, dass vor einer endgültigen Gerichtsentscheidung vollendete Tatsachen geschaffen werden. Eine solche Zwischenregelung sei möglich, da der Eilantrag nicht von vornherein aussichtslos sei, erklärte das Gericht.

Naturschützer: Zäune waren zu niedrig

Die Naturschutzinitiative kritisiert, dass die Höhe der Zäune bei den gerissenen Schafen mit 0,90 bis 1,10 Metern unzureichend gewesen sei. Laut Gabriele Neumann, der bundesweiten Projektleiterin für Großkarnivoren bei der Organisation, seien Zäune von mindestens 1,20 Meter erforderlich. Nach jedem Riss müssten diese zudem überprüft und gegebenenfalls auf bis zu 1,45 Meter erhöht werden.

Auch könnten Schutzmaßnahmen kombiniert werden, etwa durch den Einsatz von Ställen oder Herdenschutzhunden, deren Anschaffung in Rheinland-Pfalz gefördert wird. Neumann äußerte außerdem Bedenken, dass die für den Abschuss angewandte Vorschrift gegen EU-Recht verstoße. Es sei wichtig, das neue Wolfsjagdrecht auf seine korrekte Umsetzung in nationales Recht überprüfen zu lassen.