Im Fall der 1994 in Koblenz getöteten US-Touristin Amy Lopez hat die Staatsanwaltschaft Anklage gegen einen 81-jährigen Mann erhoben. Wie die Behörde am Freitag mitteilte, hat sich der Tatverdacht gegen den im Februar festgenommenen Mann erhärtet (wir berichteten). Er soll die Tat inzwischen gestanden haben.
Die Anklage wirft dem Mann vor, die 24-jährige Frau am 26. September 1994 zur Befriedigung seines Geschlechtstriebs hinterhältig und aus niedrigen Beweggründen ermordet zu haben. Tatort war das sogenannte General-von-Aster-Zimmer unterhalb der Festung Ehrenbreitstein.
Den Ermittlungen zufolge soll der damals 49-jährige Angeschuldigte an jenem Tag mit seinem Fahrrad in Koblenz unterwegs gewesen sein, um eine Frau für eine Vergewaltigung zu finden. Dafür habe er ein Messer und Handschellen bei sich getragen. Gegen 9 Uhr sei er auf Amy Lopez aufmerksam geworden, die als Touristin erkennbar war und zur Jugendherberge auf der Festung wollte. Er soll die ortsunkundige Frau unter einem Vorwand in den abgelegenen Raum gelockt haben, um sie dort zu überfallen.
Geständnis und erdrückende Beweislast
Laut Anklageschrift fesselte er die junge Frau mit Handschellen, verging sich sexuell an ihr und tötete sie schließlich mit mehreren Messerstichen. Zudem soll er mit einem Stein auf sie eingeschlagen und sie gewürgt haben. Die Tatwaffe, die Handschellen und weitere Gegenstände des Opfers habe er anschließend im Rhein entsorgt.
Der dringende Tatverdacht hat sich laut Staatsanwaltschaft weiter verdichtet. Der Angeschuldigte habe die Tat über seinen Verteidiger pauschal eingeräumt. Auch gegenüber einem psychiatrischen Gutachter gab er zu, Amy Lopez getötet und sich an ihr vergangen zu haben, berief sich jedoch bei Details zum Tathergang auf Erinnerungslücken. Moderne Analysemethoden, die es 1994 noch nicht gab, überführten den Mann zusätzlich: DNA-Spuren des 81-Jährigen wurden am Hosenbund und am Oberschenkel des Opfers gefunden. Auch an dem als Tatwaffe genutzten Stein wurde seine DNA nachgewiesen.
Gutachter hält Täter für voll schuldfähig
Ein vorläufiges forensisch-psychiatrisches Gutachten kommt zu dem Schluss, dass der Mann zur Tatzeit voll schuldfähig war. Zwar liege bei ihm eine chronische Neigung zu Vergewaltigungen vor, Anzeichen für eine verminderte Schuldfähigkeit gebe es aber nicht. Seine endgültige Einschätzung wird der Sachverständige im Prozess abgeben.
Der Angeschuldigte befindet sich weiterhin in Untersuchungshaft und ist laut Staatsanwaltschaft altersentsprechend bei guter Gesundheit. Das Landgericht Koblenz muss nun über die Zulassung der Anklage und den Beginn des Hauptverfahrens entscheiden. Dem Mann droht eine lebenslange Freiheitsstrafe. Ob im Anschluss eine Sicherungsverwahrung angeordnet wird, entscheidet sich ebenfalls im Prozess.