Die Stadt Koblenz plant für den bevorstehenden Jahreswechsel keine Böllerverbote, die über die bundesweit geltenden Regelungen hinausgehen. Auch in Ludwigshafen, Kaiserslautern und Mainz sind keine zusätzlichen Verbote vorgesehen.
Am Silvesterabend 2023 war es in Koblenz zu einem tragischen Unfall gekommen. Im Stadtteil Rübenach starb ein 18-Jähriger gegen 20:55 Uhr bei der Explosion eines Feuerwerkskörpers. Trotz sofortiger Reanimationsmaßnahmen erlag der junge Mann damals seinen Verletzungen.
Polizeidirektor Björn Neureuter sprach von einem Vorfall, der „immer tragisch und gerade für die Angehörigen nicht in Worte zu fassen“ sei. Der Unfall zeige, „wie gefährlich der Umgang mit Feuerwerkskörpern sein kann“.
Diese Regeln gelten an Silvester 2025
Auch ohne spezielle Verbotszonen in Koblenz ist das Böllern nicht überall erlaubt. Laut Bundesgesetz ist das Zünden von Feuerwerk in einem Umkreis von 200 Metern zu Krankenhäusern, Kinder- und Altenheimen sowie Kirchen verboten. Gleiches gilt in der Nähe von brandgefährdeten Gebäuden wie historischen Fachwerkhäusern. Privates Feuerwerk ist zudem bei größeren Menschenansammlungen untersagt. Somit dürfte nahezu die gesamte Altstadt eine feuerwerksfreie Zone sein.
Die Stadt Koblenz kündigte an, dass Ordnungskräfte im Einsatz sein werden. Wie viele, wurde aus einsatztaktischen Gründen nicht mitgeteilt. Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) hatte sich nach dem tödlichen Unfall vor zwei Jahren in Koblenz und mehreren Bränden in anderen Gemeinden für mehr Prävention und klare Sanktionen ausgesprochen. Ein generelles Böllerverbot sei aber nur sinnvoll, wenn es auch kontrolliert werden könne.
Feuerwehr und Landeskriminalamt (LKA) rufen zu einem sachgemäßen Umgang mit Böllern auf. Geprüftes Feuerwerk sei an einem CE-Kennzeichen mit vierstelliger Prüfnummer zu erkennen. Personen, die Alkohol konsumiert haben, sollten die Finger von Feuerwerk lassen.