Der Konflikt um das Bauprojekt „Maiblick Living“ in Koblenz-Moselweiß geht in die nächste Runde. Während die Bauarbeiten für die 21 Wohneinheiten seit Monaten ruhen, erhebt ein direkter Anwohner nun schwere Vorwürfe gegen die Planung und Genehmigung. Wie er gegenüber Merkurist darlegt, wirft er den Verantwortlichen ein fehlerhaftes Schallgutachten und eine systematische Ungleichbehandlung im Vergleich zu seinen eigenen Bauanfragen vor.
Im Zentrum seiner Kritik steht das Lärmgutachten, das für die Genehmigung der Tiefgarage mit 30 Stellplätzen entscheidend war. Laut dem Anwohner weist dieses Gutachten gleich mehrere gravierende Mängel auf. So sei die Zufahrt, der Maigesetzweg, fälschlicherweise als öffentliche Straße eingestuft worden. Dies habe zur Folge, dass der Verkehrslärm nicht korrekt als Anlagenlärm bewertet wurde, was die berechneten Werte erheblich verzerre. Der Anwohner gibt an, dass stadteigene Unterlagen belegen, dass es sich nicht um eine öffentlich gewidmete Straße handelt.
Fehlerhaftes Lärmgutachten?
Zudem seien die Berechnungen von falschen Voraussetzungen ausgegangen: Das Gutachten rechne mit 29 statt der genehmigten 30 Stellplätze. Die Steigung der 35 Meter langen Tiefgaragenrampe mit 13 Prozent sei zu niedrig angesetzt worden, laut dem Anwohner ergebe sich rechnerisch eine Steigung von über 16 Prozent, was einen höheren Lärmzuschlag erfordern würde. Des Weiteren seien gesetzlich vorgeschriebene Zuschläge, wie für zuschlagende Autotüren und das Anfahren am Hang, nicht berücksichtigt worden.
Eine überschlägige Korrekturrechnung des Anwohners, so führt er aus, komme zu dem Ergebnis, dass bereits die Berichtigung eines einzigen dieser Fehler zu einer Überschreitung der zulässigen nächtlichen Lärmgrenzwerte führen würde. Auch das Oberverwaltungsgericht hatte in einem früheren Beschluss die Lärmproblematik als ungeklärt bezeichnet und eine neue Schalluntersuchung für möglicherweise erforderlich gehalten.
Die für das Projekt zuständige CAPELLA Real Estate GmbH bestätigte auf Anfrage, dass hieran aktuell gearbeitet wird: „Die von dem Anwohner bemängelten Details im Lärmgutachten werden aktuell von unserem Schallschutzgutachter ergänzt und aufgearbeitet“, so das Unternehmen. Sobald dies abgeschlossen sei, werde man die Ergebnisse den entsprechenden Stellen übermitteln. Der Nachbar kündigte daraufhin an, ein unabhängiges schalltechnisches Gutachten in Auftrag zu geben, um die Werte überprüfen zu lassen.
Vorwurf der Ungleichbehandlung und Sicherheitsbedenken
Besonders schwer wiegt der Vorwurf der Ungleichbehandlung. Der Anwohner dokumentiert, wie die Stadt Koblenz ihm auf seinem Nachbargrundstück Bauvorhaben wiederholt verwehrte, die dem Bauträger von „Maiblick Living“ hingegen per Befreiung genehmigt wurden. So lehnte die Stadt seinen Antrag auf ein Flachdach ab, da der Bebauungsplan ein Satteldach vorschreibe. Dem Großprojekt wurden Flachdächer hingegen erlaubt. Ähnlich verhielt es sich bei der Anzahl der Wohnungen: Während dem Nachbarn eine dritte Wohneinheit mit der Begründung verwehrt wurde, dies berühre die „Grundzüge der Planung“, genehmigte die Stadt dem Bauträger 21 Wohneinheiten.
Zusätzlich warnt der Nachbar erneut vor Sicherheitsrisiken. Der Maigesetzweg sei nur rund 3,20 Meter breit, habe keinen Gehweg und keine Wendemöglichkeit. Begegnungsverkehr sei unmöglich. Die Stadt selbst habe bestätigt, dass dort kein Winterdienst stattfindet. Bei einer Rampensteigung von über 16 Prozent sei es eine erhebliche Gefahr, wenn ein Fahrzeug die 35 Meter lange Rampe rückwärts befahren müsse, insbesondere bei Glätte oder Dunkelheit.
Der Bauträger Capella weist die Sicherheitsbedenken zurück und verweist auf die vorliegende Baugenehmigung: „Im Zuge eines Bauantragsverfahrens prüft die zuständige Abteilung (Stadt Koblenz) auch die Erschließungssituation eines künftigen Bauvorhabens.“ Man könne daher von einer ordnungsgemäßen Erschließungssituation ausgehen.
Die Stadt Koblenz teilte auf Anfrage unserer Redaktion mit, dass sie sich zu den konkreten Fragen derzeit nicht äußern werde, da es sich um ein laufendes Widerspruchsverfahren handele.
Nächste juristische Schritte geplant
Obwohl Gerichte Eilanträge des Nachbarn auf einen Baustopp bereits abgelehnt hatten, ließen sie entscheidende Fragen bewusst für das Hauptsacheverfahren offen. So ist die endgültige Entscheidung über die Rechtmäßigkeit der Baugenehmigung noch nicht getroffen.
Darauf stützt der Anwohner seine Hoffnung und bereitet einen neuen Eilantrag vor, der auf neuen, bisher unberücksichtigten Tatsachen wie dem Status der Zufahrtsstraße beruhen soll. Er betont, dass er sich nicht grundsätzlich gegen Wohnungsbau wende, sondern auf die Einhaltung geltenden Rechts und die Gleichbehandlung aller Bürger poche. Der Nachbar unterstreicht in diesem Zusammenhang ausdrücklich sein volles Vertrauen in die Unabhängigkeit und Sorgfalt der Verwaltungsgerichte. Er begrüße die gerichtliche Klärung der offenen Fragen und sei zuversichtlich, dass diese in einem Hauptsacheverfahren umfassend geprüft werden.
Die juristischen Auseinandersetzungen haben bereits Folgen für den Zeitplan. Wie Capella mitteilt, musste das Bauvorhaben aufgrund der Streitigkeiten mit den Nachbarn im dritten Quartal 2025 pausieren. Aktuell bespreche man mit dem Generalunternehmer die Wiederaufnahme des Projektes. Ein konkretes Datum für den Weiterbau oder die Fertigstellung könne man zum jetzigen Zeitpunkt jedoch noch nicht nennen.
Im Zusammenhang mit dem Vorhaben äußert der Anwohner auch Verständnis für die Sorgen der Wohnungskäufer, die bereits Anzahlungen geleistet haben. Zugleich zeigt er sich überrascht, dass angesichts der Lage nicht alle Käufer auf eine Erfüllungsbürgschaft bestanden haben.
Hinweis der Redaktion: Eine solche Bürgschaft sichert Käufer ab. Eine Bank oder Versicherung garantiert dabei, dass der Bauvertrag erfüllt wird. Geht der Bauträger pleite oder wird der Bau gestoppt, sorgt der Bürge entweder für die Fertigstellung oder die Käufer erhalten ihr Geld zurück.