Im Fall der getöteten zwölfjährigen Luise aus Freudenberg beginnt am Donnerstag ein Zivilprozess vor dem Landgericht Koblenz. Die Eltern des Mädchens fordern von zwei gleichaltrigen Mädchen, die nach bisherigen Erkenntnissen an der Tat beteiligt waren, Schmerzensgeld und Entschädigung.
Wie das Gericht mitteilt, liegt der Streitwert bei rund 162.000 Euro, hinzu kommen knapp 10.000 Euro für Bestattungskosten. Eine der beiden Beklagten hat laut Gerichtssprecher bereits eingeräumt, an der Tat beteiligt gewesen zu sein.
Die Klägerseite will mit der Klage laut Medienberichten deutlich machen, dass eine solche Tat nicht ohne rechtliche Folgen bleiben soll – auch wenn strafrechtliche Konsequenzen aufgrund des Alters der Beklagten nicht möglich sind. Ein zuvor geplanter Einigungsversuch über das Jugendamt sei gescheitert.
Gütetermin per Video
Der Prozess beginnt mit einem sogenannten Gütetermin. Sollte dabei keine Einigung erzielt werden, folgen weitere Anhörungen per Videoschalte. Die Öffentlichkeit ist von dem Verfahren ausgeschlossen.
Die beiden Mädchen befinden sich derzeit in der Obhut des Jugendamts und werden psychiatrisch betreut. Eine mögliche Verurteilung zur Zahlung hätte juristisch nur begrenzte Wirkung: „Eltern sind rechtlich grundsätzlich nicht verpflichtet, die Schulden ihrer Kinder zu übernehmen“, so das Gericht.
Gericht prüft Verantwortungsreife
Im Zivilverfahren muss zudem geklärt werden, ob die beiden Beklagten zum Zeitpunkt der Tat über die nötige Verantwortungsreife verfügten. Anders als im Strafrecht können im Zivilrecht bereits Kinder ab dem siebten Lebensjahr für ihr Verhalten haftbar gemacht werden – vorausgesetzt, sie verstehen die Tragweite ihres Handelns.